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Bayern streicht keine Zuschüsse – wir erhöhen die Mittel für Kinderbetreuung

23.10.2026, 14:12 Uhr

Foto: Tobias KochFoto: Tobias Koch

Mehr staatliche Förderung, verlässliche Finanzierung und weniger Bürokratie. CSU-Landtagsabgeordneter erläutert die Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes.

Die Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) wird derzeit in den Gemeinde- und Stadträten des Landkreises München diskutiert. Insbesondere die Umschichtung des bisherigen Elternbeitragszuschusses von monatlich 100 Euro wird vereinzelt als Kürzung staatlicher Leistungen interpretiert. Der Landtagsabgeordnete Maximilian Böltl stellt dazu klar: „Wir streichen keine Mittel aus der Kinderbetreuung. Der bisherige Zuschuss fließt in eine deutlich ausgeweitete Förderung der Kindertageseinrichtungen. Er verschwindet nicht aus dem System, sondern kommt allen Einrichtungen direkt zugute.“

Gerade im Landkreis München komme einer bedarfsgerechten Kinderbetreuung besondere Bedeutung zu. „Für viele Familien ist das unverzichtbar, um Beruf und Familie miteinander vereinbaren zu können. Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder bestens betreut werden. Unser Ziel ist deshalb, jeder Familie einen verlässlichen, qualitativ hochwertigen und bezahlbaren Betreuungsplatz anzubieten“, betont Böltl.

Was passiert mit den bisherigen 100 Euro?

Mit der Reform entfällt der bisherige Gebührenabzug von monatlich 100 Euro für Familien mit Kindern im Kindergarten. Die Mittel fließen in die staatliche Förderung der Kindertageseinrichtungen, von der künftig auch Kinderkrippen und Kinderhorte profitieren.

Ob und in welcher Höhe sich die Elternbeiträge verändern, hängt von der jeweiligen Gebührenkalkulation vor Ort ab. Eine pauschale Erhöhung um 100 Euro ist durch die Reform nicht vorgesehen!

Mehr Geld für Einrichtungen und mehr Planungssicherheit für Kommunen

Bereits 2026 hat der Freistaat Bayern seine staatliche Betriebskostenförderung für die Kindertagesbetreuung um mehr als zehn Prozent erhöht. Das entspricht zusätzlichen 280 Millionen Euro. Bis 2029 soll die staatliche Förderung gegenüber 2025 um insgesamt 25 Prozent steigen. Einschließlich rund 590 Millionen Euro an Investitionsmitteln fließen allein im Jahr 2026 mehr als vier Milliarden Euro aus dem bayerischen Staatshaushalt in die Kinderbetreuung.

Die Mittel steigen konkret: Anhand einer Prognoserechnung für eine Umlandgemeinde geht das Bayerische Sozialministerium in 2027 sogar von einer Steigerung um über 15% aus.

Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die deutliche Erhöhung beim Qualitätsbonus. Über diesen Förderbestandteil erhalten Kindertageseinrichtungen zusätzliche staatliche Mittel zur Finanzierung ihrer laufenden Betriebskosten. Auch die Mittel des bisherigen Elternbeitragszuschusses fließen künftig über den erhöhten Qualitätsbonus in die umstrukturierte Betriebskostenförderung.

Hinzu kommt die neue Teamkräftepauschale. Sie soll die Finanzierung unterstützender Beschäftigter, beispielsweise von Assistenz- und Küchenkräften, gesetzlich absichern. Bislang erfolgte diese Förderung teilweise über befristete, von Bundesmitteln abhängige Programme. Die neue Pauschale nun ist auch ohne gesicherte weitere Bundesmittel im bayerischen Doppelhaushalt eingeplant.

„Gerade für unsere Kommunen und Einrichtungsträger ist das ein wichtiges Element. Eine gesetzlich verankerte Förderung bietet mehr Verlässlichkeit als befristete Programme. Das erleichtert die Personal- und Haushaltsplanung und reduziert zugleich den bürokratischen Aufwand“, betont Böltl.

Elternbeiträge auf Grundlage der gesamten Förderung kalkulieren

Die Umstellung des Fördersystems führt also nicht zwangsläufig zu höheren Elternbeiträgen. Entscheidend ist, dass Kommunen und Einrichtungsträger die zusätzlichen staatlichen Fördermittel genauso berücksichtigen, wie steigende Personal- und Betriebskosten, die unabhängig davon zu erhöhten Ausgaben führen.

„Freistaat, Kommunen und Einrichtungsträger tragen gemeinsam Verantwortung dafür, dass Kinderbetreuung für unsere Familien verlässlich, hochwertig und bezahlbar bleibt“, so Böltl abschließend.